Umsatzsteuernummer prüfen


Zu prüfende Umsatzsteuernummer:



Beachten Sie bitte bei der Prüfung von UmsatzsteuerIDs die folgenden Hinweise:

Geprüft werden können UmsatzsteuerIDs auf drei unterschiedliche Arten:

1. Die formale Prüfung, wie sie Ihnen auf dieser Website zur Verfügung gestellt wird: Damit können formal falsche UmsatzsteuerIDs schnell ausgesondert werden und zwar unabhängig davon ob die Server des Bundesamts für Finanzen in Saarlouis und die entsprechenden Server der Finanzbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten gerade online sind oder nicht.

2. Die einfache Bestätigungsabfrage: Diese ermittelt ob eine UmsatzsteuerID formal korrekt, tatsächlich vergeben und zum gegebenen Zeitpunkt auch bereits bzw. noch gültig ist. Diese Prüfung ist sinnvollerweise direkt über die Website des Bundesamts für Finanzen in Saarlouis vorzunehmen. Einen entsprechenden Link finden Sie unten.

3. Die qualifizierte Bestätigungsabfrage: Mit dem Prüfen einer UmsatzsteuerID auf deren formale Korrektheit oder einer einfachen Bestätigungsabfrage erhalten Sie einen ersten Hinweis auf deren Zulässigkeit. Damit haben Sie aber leider die Ihnen im Rahmen des § 6a Abs. 4 UStG obliegende Sorgfaltspflicht noch nicht ausreichend erfüllt. Erst mit einer qualifizierten Bestätigungsabfrage - mit Angaben zu Name, Ort, Postleitzahl und Straße und den zu bestätigenden UmsatzsteuerIDs - befinden Sie sich hier auf der rechtlich sicheren Seite. Eine solche können Sie mit Hilfe einer formlosen Email an das Bundesamt für Finanzen mit den fraglichen UmsatzsteuerIDs und den zugehörigen Adressangaben durchführen lassen oder aber Sie nutzen hierfür die entsprechende Funktion auf der Website des Bundesamts für Finanzen, die Ihnen im Anschluss an die einfache Bestätigungsabfrage zur Verfügung steht.

Kurz: Der Service dieser Website hier hat zwar durchaus seine Berechtigung. Solange die Server des Bundesamts für Finanzen und der Finanzbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten online erreichbar sind, sollte eine Prüfung von UmsatzsteuerIDs aber in jedem Fall über den hierfür vorgesehenen Service dort vorgenommen werden.

Zur Bestätigung der Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern gemäß § 18e Nr.1 Umsatzsteuergesetz beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis.

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