Zu prüfende IBAN:
Anmerkungen:
Nicht zuletzt aufgrund der EU-Verordnung zur Vereinheitlichung der Bankgebühren für überweisungen (2560/2001) und dem dadurch entstehenden Druck auf die Banken den internationalen Zahlungsverkehr effizienter und damit kostengünstiger zu gestalten, hat das ECBS (European Committee for Banking Standards), eine europäische Arbeitsgruppe der nationalen Bankenverbände, eine international weitestgehend einheitliche Darstellungsform für Bankverbindungen, die IBAN (Internation Bank Account Number), ersonnen, um so den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zukünfig kostengünstiger, schneller und ohne manuelle (Nach-)Bearbeitung abwickeln zu können. Neben dem ECBS ist diese international gültige Darstellungeform für Bankverbindungen auch von der ISO (International Organization for Standardization) normiert worden.
Wenn entsprechend der EU-Verordnung 2560/2001 der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr in drei Schritten vereinheitlicht wird, dann hat das natürlich auch für die Bankkunden direkte Folgen: im einem ersten Schritt dürfen, ab dem 1.7.2002, für Abhebungen an einem beliebigen Geldautomaten innerhalb der EU von den Geldinstituten nur noch diejenigen Gebühren erhoben werden, die auch bei nationalen Abhebungen erhoben werden, ganz gleich welcher EU-Bürger dabei in welchem EU-Mitgliedstaat Geld abhebt. In einem zweiten Schritt, ab dem 1.7.2003, wird dann auch der bargeldlose Zahlungsverkehr, also insbesondere überweisungen, innerhalb der EU vereinheitlicht, mit der Folge, dass die Banken dann auch hierfür nur noch diejenigen Gebühren berechnen dürfen die sie für nationale überweisungen berechnen. Allerdings gilt das nur für EU-Standardüberweisungen, das heißt für grenzüberschreitende überweisungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter Verwendung einer IBAN (und BIC), wobei die überweisung in Euro erfolgen muss und die Obergrenze von EUR 12.500 nicht überschritten werden darf. Ab dem 1.1.2006 schliesslich wird dann in einem dritten und letzten Schritt diese Obergrenze noch auf EUR 50.000 angehoben werden.
Eine IBAN besteht dabei aus einem ISO-Länderkürzel, der eigentlichen Bankverbindung in Form der Kontonummer und der Bankleitzahl und einer Prüfziffer mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob eine bestimmten IBAN so existieren kann oder nicht. In einigen Ländern kann sie darüber hinaus noch eine weitere Zahl enthalten, die dem jeweiligen Kreditinstitut zur internen Verwendung zur Verfügung steht. Die maximale Länge einer IBAN beträgt 34 Zeichen, wobei diese innerhalb eines Lands immer gleich lang sind. So sind deutsche IBANs immer genau 22 Zeichen lang. In gedruckter Form werden IBANs üblicherweise in Viererblöcken unterteilt dargestellt, wobei Buchstaben immer gross geschrieben werden, also zum Beispiel 'DE12 3456 7890 1234 5679 01' .
IBANs können, jedenfalls für Deutschland und einige andere EU-Mitgliedstaaten, auch aus der Kontonummer und der Bankleitzahl errechnet werden. Dies können Sie mit Hilfe des IBAN-Rechners auf dieser Website durchführen (IBAN-Rechner). So weit möglich sollte die IBAN allerdings direkt bei der eigenen Bank erfragt werden, zumal diese seit einiger Zeit auch den eigenen Kontoauszug ziert. Darüber hinaus lassen sich IBANs natürlich auch wieder in deren Bestandteile, also in die Kontonummer und die Bankleitzahl zerlegen, wofür eine entsprechende Funktion auf dieser Website zur Verfügung steht (IBAN zerlegen) und es können IBANs auf deren formale Korrektheit hin geprüft werden (IBAN prüfen). Mit letztgenannter Funktion kann insbesondere das Risiko für Verzögerungen und zusätzliche Kosten beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr minimiert werden.
Die im Zusammenhang mit der IBAN oft erwähnte BIC (Bank ldentifier Code) bzw. SWIFT, stellt eine weltweit eindeutige 'Bankleitzahl' dar, die im Gegensatz zu deutschen Bankleitzahlen neben Zahlen auch Buchstaben enthält. Die BIC zu einer bestimmten Bank können Sie über die Suchfunktion für Bankleitzahlen auf dieser Website ermitteln.