Geprüft werden können UmsatzsteuerIDs
auf drei unterschiedliche Arten:
1. Die formale Prüfung, wie sie Ihnen auf dieser Website zur Verfügung
gestellt wird: Damit können
formal falsche UmsatzsteuerIDs schnell ausgesondert werden und zwar unabhängig
davon ob die Server des Bundesamts für Finanzen in Saarlouis und die entsprechenden
Server der Finanzbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten gerade online
sind oder nicht.
2. Die einfache Bestätigungsabfrage:
Diese ermittelt ob eine UmsatzsteuerID formal korrekt,
tatsächlich vergeben und zum gegebenen Zeitpunkt auch
bereits bzw. noch gültig ist. Diese Prüfung ist
sinnvollerweise direkt über die Website des Bundesamts
für Finanzen in Saarlouis vorzunehmen. Einen entsprechenden
Link finden Sie unten.
3. Die qualifizierte Bestätigungsabfrage:
Mit dem Prüfen einer UmsatzsteuerID auf deren formale
Korrektheit oder einer einfachen Bestätigungsabfrage
erhalten Sie einen ersten Hinweis auf deren Zulässigkeit.
Damit haben Sie aber leider die Ihnen im Rahmen des § 6a
Abs. 4 UStG obliegende Sorgfaltspflicht noch nicht ausreichend
erfüllt. Erst
mit einer qualifizierten Bestätigungsabfrage - mit
Angaben zu Name, Ort, Postleitzahl und Strasse und den
zu bestätigenden UmsatzsteuerIDs - befinden Sie sich hier
auf der rechtlich sicheren Seite. Eine solche können
Sie mit Hilfe einer formlosen Email an das Bundesamt für
Finanzen mit den fraglichen UmsatzsteuerIDs und den zugehörigen
Adressangaben durchführen lassen oder aber Sie nutzen
hierfür die entsprechende Funktion auf der Website des Bundesamts für
Finanzen, die Ihnen im Anschluss an die einfache Bestätigungsabfrage
zur Verfügung
steht.
Kurz: Der Service dieser Website hier hat
zwar durchaus seine Berechtigung. Solange die Server des
Bundesamts
für Finanzen und der Finanzbehörden der übrigen
EU-Mitgliedstaaten online erreichbar sind, sollte eine
Prüfung
von UmsatzsteuerIDs aber in jedem Fall über den
hierfür
vorgesehenen Service dort vorgenommen werden.
Zur
Bestätigung der Gültigkeit von ausländischen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern gemäß § 18e
Nr.1 Umsatzsteuergesetz beim Bundesamt für Finanzen
in Saarlouis.
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