|
Anmerkungen:
Nicht zuletzt
aufgrund der EU-Verordnung zur Vereinheitlichung der Bankgebühren für
überweisungen (2560/2001) und dem dadurch entstehenden Druck auf die
Banken den internationalen Zahlungsverkehr effizienter und damit
kostengünstiger zu gestalten, hat das ECBS (European Committee for
Banking Standards), eine europäische Arbeitsgruppe der nationalen
Bankenverbände, eine international weitestgehend einheitliche
Darstellungsform für Bankverbindungen, die IBAN (Internation Bank
Account Number), ersonnen, um so den grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehr zukünfig kostengünstiger, schneller und ohne manuelle
(Nach-)Bearbeitung abwickeln zu können. Neben dem ECBS ist diese
international gültige Darstellungeform für Bankverbindungen auch von
der ISO (International Organization for Standardization) normiert
worden.
Wenn entsprechend der EU-Verordnung
2560/2001 der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr in drei Schritten
vereinheitlicht wird, dann hat das natürlich auch für die Bankkunden
direkte Folgen: im einem ersten Schritt dürfen, ab dem 1.7.2002, für
Abhebungen an einem beliebigen Geldautomaten innerhalb der EU von den
Geldinstituten nur noch diejenigen Gebühren erhoben werden, die auch
bei nationalen Abhebungen erhoben werden, ganz gleich welcher EU-Bürger
dabei in welchem EU-Mitgliedstaat Geld abhebt. In einem zweiten
Schritt, ab dem 1.7.2003, wird dann auch der bargeldlose
Zahlungsverkehr, also insbesondere überweisungen, innerhalb der EU
vereinheitlicht, mit der Folge, dass die Banken dann auch hierfür nur
noch diejenigen Gebühren berechnen dürfen die sie für nationale
überweisungen berechnen. Allerdings gilt das nur für
EU-Standardüberweisungen, das heißt für grenzüberschreitende
überweisungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter
Verwendung einer IBAN (und BIC), wobei die überweisung in Euro erfolgen
muss und die Obergrenze von EUR 12.500 nicht überschritten werden darf.
Ab dem 1.1.2006 schliesslich wird dann in einem dritten und letzten
Schritt diese Obergrenze noch auf EUR 50.000 angehoben werden.
Eine IBAN besteht dabei aus einem
ISO-Länderkürzel, der eigentlichen Bankverbindung in Form der
Kontonummer und der Bankleitzahl und einer Prüfziffer mit deren Hilfe
festgestellt werden kann, ob eine bestimmten IBAN so existieren kann
oder nicht. In einigen Ländern kann sie darüber hinaus noch eine
weitere Zahl enthalten, die dem jeweiligen Kreditinstitut zur internen
Verwendung zur Verfügung steht. Die maximale Länge einer IBAN beträgt
34 Zeichen, wobei diese innerhalb eines Lands immer gleich lang sind.
So sind deutsche IBANs immer genau 22 Zeichen lang. In gedruckter Form
werden IBANs üblicherweise in Viererblöcken unterteilt dargestellt,
wobei Buchstaben immer gross geschrieben werden, also zum Beispiel
'DE12 3456 7890 1234 5679 01' .
IBANs können, jedenfalls für
Deutschland und einige andere EU-Mitgliedstaaten, auch aus der
Kontonummer und der Bankleitzahl errechnet werden. Dies können Sie mit
Hilfe des IBAN-Rechners auf dieser Website durchführen (IBAN-Rechner).
So weit möglich sollte die IBAN allerdings direkt bei der eigenen Bank
erfragt werden, zumal diese seit einiger Zeit auch den eigenen
Kontoauszug ziert. Darüber hinaus lassen sich IBANs natürlich auch
wieder in deren Bestandteile, also in die Kontonummer und die
Bankleitzahl zerlegen, wofür eine entsprechende Funktion auf dieser
Website zur Verfügung steht (IBAN zerlegen) und es können IBANs
auf deren formale Korrektheit hin geprüft werden (IBAN prüfen).
Mit letztgenannter Funktion kann insbesondere das Risiko für
Verzögerungen und zusätzliche Kosten beim grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehr minimiert werden.
Die im Zusammenhang mit der IBAN oft
erwähnte BIC (Bank ldentifier Code) bzw. SWIFT, stellt eine weltweit
eindeutige 'Bankleitzahl' dar, die im Gegensatz zu deutschen
Bankleitzahlen neben Zahlen auch Buchstaben enthält. Die BIC zu einer
bestimmten Bank können Sie über die Suchfunktion für Bankleitzahlen auf
dieser Website ermitteln.
|